Förderung im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung von Weißwasser

Zweck der Förderung ist die Stärkung der lokalen Ökonomie im Fördergebiet, indem lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei der Neuansiedlung innerhalb des Fördergebietes sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden.

Durch die Zuwendung sollen die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten gestärkt, die Investitionstätigkeit verbessert sowie der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in folgenden Bereichen:

 –  Produzierendes Gewerbe
 –  Handwerk
 –  Einzelhandel
 –  Dienstleistungen

Förderung

Die gewährte Zuwendung soll mindestens 1.000 EUR betragen.

Fördersatz

Der Fördersatz für ein Vorhaben beträgt 40 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten.

Fördergrenze

Die maximal zu gewährende Fördergrenze für ein Unternehmen ist auf 50.000 EUR begrenzt.

FAQ

Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, dass weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR hat. Ein kleines Unternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR hat.

Im Rahmen der KU-Förderung sind nur investive Ausgaben in Sach- bzw. Ausstattungsgüter förderfähig, z.B. Baumaßnahmen (ohne Erhaltungsaufwendungen), Erwerb von Maschinen und Anlagen, Fahrzeuge für den Geschäftsbetrieb oder immaterielle Investitionen in Patente. Verbrauchsgüter sind im Rahmen der KU-Förderung nicht förderfähig.

Bei der Förderung eines Einzelvorhabens können sich verschiedene Förderprogramme durchaus synergetisch ergänzen, doch müssen sie sich voneinander abgrenzen lassen.

Die Zweckbindungsfrist für gewährte Zuschüsse richtet sich nach der jeweiligen Art der Investition und nach den zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Regelungen des Freistaates Sachsen.

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an die Stadtverwaltung Weißwasser/O.L., Stadtplanung/Liegenschaften, z.Hd. Herrn Rennhak, Marktplatz, 02943 Weißwasser zu richten.

Telefonische Beratung

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Herr Rennhak, Tel.: 03576/26 52 80

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Linke, Tel.: 0351/25 51 80

40 Prozent Invest-Förderung

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Förderantrag (PDF) Förderrichtlinie (PDF)

Fördergebiet (PDF)